§ 1 ALLGEMEINES
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten im Hinblick auf sämtliche von der Delius Klasing Verlags GmbH („Veranstalter“) durchgeführten Radsportveranstaltungen („Veranstaltung“), insbesondere der GRAVEL PEAKS.
(2) Mit ihrer Einbeziehung durch die Anmeldung über die jeweilige Veranstaltungswebsite regeln die AGB das Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Veranstalter („Teilnahmevertrag“). „Vertragspartner“ und damit Vertragspartner des Veranstalters und dem Veranstalter gegenüber forderungsberechtigt ist ausschließlich derjenige, der die Veranstaltungsleistungen über die jeweilige Anmeldeportal erwirbt; dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn in den Veranstaltungsleistungen Teilnahmeberechtigungen oder sonstige Leistungen zugunsten von Dritten enthalten sind (im Folgenden auch „Teilnehmer“).
(3) Wesentlicher Bestandteil des Teilnahmevertrages sind die für die jeweilige Veranstaltung geltenden und auf der jeweiligen Veranstaltungswebsite abrufbare Reglements („Reglements“). Der Vertragspartner sichert hiermit zu, dass jeweils geltende Reglement gelesen und dieses im Falle des Erwerbs von Veranstaltungsleistungen für Dritte den betreffenden Personen vorab zur Kenntnis gebracht zu haben.
(4) Der Vertragspartner erkennt an, dass zwingende Voraussetzung der Teilnahme an den Veranstaltungen des Veranstalters das digitale Akzeptieren der für die jeweilige Veranstaltung geltenden und auf der jeweiligen Veranstaltungswebsite abrufbaren (unveränderten) Haftungserklärung ist. Der Vertragspartner stellt sicher, dass dem Veranstalter von sämtlichen Personen, für die der Vertragspartner mit dem Teilnahmevertrag Veranstaltungsleistungen erwirbt, bis spätestens bei der Akkreditierung akzeptierte Haftungserklärungen vorliegt. Personen, für die keine Haftungserklärung vorliegt, werden nicht zur Veranstaltung zugelassen, ohne dass dem Vertragspartner daraus Rechte erwachsen.
(5) Der Vertragspartner garantiert, dass die von ihm im Rahmen der Anmeldung zu den Personen getroffenen Angaben korrekt und vollständig sind und die betreffenden Personen teilnahmeberechtigt im Sinne des jeweiligen Reglements sind.
§ 2 VERANSTALTUNGSLEISTUNGEN
(1) Durch die Anmeldung über das Anmeldeportal, d.h. dem Abschluss des Teilnahmevertrages, erwirbt der Vertragspartner für sämtliche im Anmeldeformular bezeichneten Personen das Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung nach Maßgabe der vorliegenden AGB und des jeweils anwendbaren Reglements unter der Voraussetzung des Vorliegens entsprechender Haftungserklärungen.
(2) Die Veranstaltungsleistungen sind auf der jeweiligen Veranstaltungsseite beschrieben. Nach Anmeldung über das Anmeldeportal erhält der Vertragspartner eine Anmeldebestätigung, in der nochmals sämtliche gebuchte Veranstaltungsleistungen zusammengefasst sind.
(3) Bei den Veranstaltungen handelt es sich um Open-Air-Veranstaltungen, die den tatsächlichen Gegebenheiten (Wettereinflüsse etc.) vor Ort ausgesetzt sind. Der Vertragspartner erkennt an, dass die örtlichen Gegebenheiten vom Veranstalter nicht immer zu beeinflussen sind, und der Veranstalter sich vorbehält, aus berechtigten Gründen Anpassungen der Vertragsleistungen (z.B. Streckenführung) unter bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer vorzunehmen.
(4) Die Veranstaltungsleistungen sind nicht übertragbar. Zur Teilnahme sind ausschließlich die im Anmeldeformular bezeichneten Personen berechtigt. Ausgenommen ist das einmalige, kostenlose Ersetzen eines (1) Teilnehmers auf schriftlichen Antrag des Vertragspartners bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn. Bei einem weiteren Teampartnerwechsel fällt eine einmalige pauschale Ummeldungsgebühr in Höhe von 50 € an.
(5) Die Aushändigung der Veranstaltungsunterlagen erfolgt nur gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung (vgl. § 3 (5)) und eines Personalausweises/Reisepasses. Sollte der Teilnehmer nicht in der Lage sein, die Veranstaltungsunterlagen persönlich abzuholen, können diese ausschließlich an eine schriftlich bevollmächtige Person übergeben werden. Ein Versand der Veranstaltungsunterlagen erfolgt nicht.
(6) Soweit der Vertragspartner bei der Anmeldung neben der bloßen Teilnahme für sich oder einen anderen Teilnehmer auch den Bike Box Transport bucht, verpflichtet er sich zur Zahlung der jeweils bei Buchung vereinbarten Gebühr an den Veranstalter. Bei gebuchtem Bike Box Transport muss der Teilnehmer seine Bike Box bei der Akkreditierung abgeben. Er erhält ein Ticket, mit dem er seine Bike Box im Ziel wieder abholen kann. Der Bike Box Transport gewährleistet allein den Transport der Bike Box zum Ziel. Ein Rücktransport, etwa im Rahmen eines gebuchten Rücktransfers, ist nicht enthalten.
(7) Soweit der Vertragspartner bei der Anmeldung neben der bloßen Teilnahme weitere Zusatzleistungen bucht, gelten auch diese als Veranstaltungsleistungen. Die aktuellen Zusatzleistungen und die insoweit ergänzend geltenden Vertragsbedingungen sind der Veranstaltungswebsite zu entnehmen.
(8) Ein Anspruch der Teilnehmer auf technische Serviceleistungen ohne die ausdrückliche Buchung dieser Zusatzleistung besteht nicht. Ersatzteile sowie umfangreichere Reparaturarbeiten müssen die Teilnehmer gegebenenfalls nach der Etappe selbst bezahlen. Vertrags- und Ansprechpartner ist ausschließlich der betreffende Sponsor bzw. zuständige Servicepartner.
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