1. ALLGEMEINES
(1) Gravel Peaks („Veranstaltung“) ist eine Veranstaltung der Delius Klasing Verlag GmbH („Veranstalter“). Die Veranstaltung besteht aus 6 Einzeletappen („Etappen“).
(2) Das vorliegende Reglement regelt für jeden Teilnehmer der Veranstaltung („Teilnehmer“) verbindlich die Bedingungen seiner Teilnahme. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung des vorliegenden Reglements.
(3) Der Veranstalter besitzt die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. Straßenschäden) - auch noch zeitlich kurz vor der jeweiligen Etappe - die Strecke zu ändern, die Distanz der Strecke im angemessenen Umfang zu verlängern oder zu verkürzen.
(4) Anweisungen des Veranstaltungspersonals und von uniformierten Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr, THW) ist unverzüglich uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung ist der Veranstalter berechtigt, gegen den betreffenden Teilnehmer Strafen zu verhängen (siehe Punkt „Sanktionen“ dieses Reglements). „Veranstaltungspersonal“ und damit im Namen des Veranstalters weisungsbefugt sind sämtliche vom Veranstalter entsprechend kenntlich gemachte Personen (z.B. Streckenposten, Marshalls).
2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG - GESUNDHEIT
(1) Teilnahmeberechtigt sind Hobby-, Freizeit- und Amateurradsportler, sowie Lizenzfahrer
(2) Teilnahmeberechtigt sind Frauen und Männer.
(3) Das Mindestalter der Teilnehmer bei Veranstaltungsbeginn beträgt 18 Jahre.
(4) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, deren allgemeiner Gesundheitszustand eine Teilnahme an der Veranstaltung zulässt. Der Veranstalter rät dringend, unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung eine Gesundheitsprüfung von einem Fachmediziner durchführen zu lassen. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, selbst den Gesundheitszustand der Teilnehmer von einem Fachmediziner begutachten zu lassen, und wenn dieser begründete Bedenken hinsichtlich des Gesundheitszustandes äußert, den betreffenden Teilnehmer von der Etappe oder der gesamten Veranstaltung (bzw. der Fortsetzung) auszuschließen, ohne dass dem Teilnehmer daraus Rechte erwachsen.
(5) Teilnahmevoraussetzung im Hinblick auf jeden Teilnehmer ist das Vorliegen der Teilnahmebestätigung (siehe Allgemeine Veranstaltungsbedingungen) sowie die unterzeichnete Haftungserklärung im Original.
(6) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, gegen die eine Sperre des BDR oder Verbände anderer Länder vorliegt.
3. AUSRÜSTUNG
(1) Bei der Veranstaltung sind ausschließlich Gravelbikes und Cyclocross-Räder zugelassen. Diese zeichnen sich durch einen Rennradlenker aus. Jeder Teilnehmer stellt sicher, dass sein Fahrrad zu jeder Zeit uneingeschränkt funktionstüchtig und in einwandfreiem Zustand ist, dass keinerlei Gefahren für sich und/oder Dritte von dem Fahrrad ausgehen, vor allem im Hinblick auf die Bremsen und andere sicherheitsrelevante Bauteile. Der Veranstalter rät dringend, das Fahrrad unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung von einem Fachmann auf Funktionstüchtigkeit/Sicherheit prüfen zu lassen.
(2) Es besteht während der gesamten Veranstaltung jederzeit ausnahmslos die Pflicht, einen Helm mit geschlossenem Kinnriemen zu tragen. Jeder Teilnehmer stellt sicher, dass sein Helm zu jeder Zeit in einwandfreiem Zustand, insbesondere unbeschädigt und der Kopfgröße des Teilnehmers angepasst ist, sowie der anerkannten DIN-Norm 33954, der SNEL- und/oder ANSI-Norm entspricht. Der Veranstalter rät dringend, Helme unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung von einem Fachmann auf Schadensfreiheit/Sicherheit und Passform prüfen zu lassen.
(3) Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine mehrtägige Gravelbike-Veranstaltung. Jeder Teilnehmer sollte sich entsprechend ausrüsten. Dazu gehört unter anderem Kleidung für jedes Wetter und Erste-Hilfe-Ausrüstung. Empfohlen wird das Mitführen von Werkzeug und Ersatzteilen sowie mindestens einem Akku-Rücklicht.
(4) Der Veranstalter behält sich vor, den Einsatz bestimmter Ausrüstungsgegenstände aus sachlichen Gründen zu untersagen. Derzeit ist insbesondere das nachfolgend aufgelistete Material ausdrücklich nicht zugelassen:
Alle am Fahrrad befestigten oder am Körper getragenen Hilfsmittel wie:
• Schläuche, Schlaufen oder Haltegriffe, die zum Festhalten, Ziehen oder Schieben dienen
• Gepäckträgertaschen, Lenkertaschen oder am Vorderrad montierte Taschen
• Sattel-, Sattelstützen- und Rahmentaschen über 2 Liter Volumen
• Trinkflaschen aus nicht verformbaren Materialien wie Glas, Aluminium etc.
• E-Bikes sowie elektrische Antriebsformen aller Art in oder am Rad
• Tandems
• mehrspurige Fahrzeuge
• Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker
• Lenkeraufsätze aller Art
• Liegeräder, Einräder und Handbikes aller Art
• Flaschenhalter hinter oder unter dem Sattel
• Scheibenräder vorne und/oder hinten
(5) Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, die Fahrräder/Ausrüstung von einem Fachmann prüfen zu lassen. Stellt dieser Verstöße gegen die vorstehend in dem Punkt „Ausrüstung“ des Reglements definierten Anforderungen fest, ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer bis zur Beseitigung der festgestellten Verstöße von der Veranstaltung (bzw. der Fortsetzung) auszuschließen, ohne dass dem Teilnehmer daraus Rechte erwachsen.
(6) Die Teilnehmer dürfen sich im Rahmen der Straßenverkehrsordnung gegenseitig unterstützen. Mechanische Verbindungen zwischen Fahrrädern / Fahrern (Zugleinen oder ähnliches) und technische Hilfsmittel wie Halteschlaufen sind jedoch nicht erlaubt.
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